Zurzeit wird der Markt von Produkten dominiert, die den Investoren Rückkaufangebote zum Laufzeitende in Aussicht stellen. In den letzten 3 Jahren haben Investoren in solche Angebote mehr als zwei Milliarden Euro Eigenkapital investiert, das sind über 80 Prozent des Marktes. Durch das 2015 in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz war die Situation entstanden, dass solche Angebote keine Vermö- gensanlagen sind, wohl aber Angebote mit verbindlichen Rückkaufzusagen dem Vermögensanlagengesetz mit einer entsprechenden Prospektpflicht unterliegen. Dieser von Medien und Vertrieben als unverständlich und ungerecht empfundener Zustand wird jetzt beseitigt.
Seit dem 16. Oktober des laufenden Jahres dürfen Angebote mit verbindlicher Zusage über den Rückkaufpreis nur noch von Vermittlern mit Genehmigungen nach §34f Abs. 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) vermittelt werden. Solvium hat seit Gründung nur solche Angebote auf den Markt gebracht und ist erst vor kurzem mit einem ersten Produkt mit entsprechendem Anspruch auf ein Rückkaufangebot davon abgewichen. Mit diesem Angebot will Solvium Capital bisherige Vertriebspartner in die neue Welt mitnehmen und Chancengleichheit zu anderen Anbietern am Markt herstellen.
Dazu Geschäftsführer André Wreth: „Die meisten unserer Vertriebspartner haben die Genehmigung §34f Abs. 1 Nr. 3 GewO schon, aber eben noch nicht alle. Darüber hinaus wächst monatlich die Anzahl der am Vertrieb interessierten Vertriebspartner, die auch nicht nur aus Finanzanlagevermittlern besteht. Wir finden es vernünftig und fair, dass den Beratern und Vermittlern bis Ende 2016 Zeit eingeräumt wird, sich mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen und sich um die Genehmigung nach §34f Abs. 1 Nr. 3 GewO zu kümmern. Wir hoffen, viele Interessierte bei einer Qualifizierung begleiten zu können und haben bereits in diesem Sommer eine Aus- und Weiterbildungsoffensive für unseren aktiven Vertriebspartner begonnen.“
Das aktuelle Angebot Container Invest 13-05 dient diesem Zweck. „Wir erweitern mit diesem Angebot unsere Produktpalette um ein Angebot in bekannter und marktbewährter Konzeption“, so Geschäftsführer André Wreth weiter. „Über 80 Prozent des Marktes für Containerinvestments läuft nach diesem Modell. Die Nachfrage bei Vertrieben und Investoren ist konstant hoch, also bieten wir es jetzt auch an. Jeder Berater, der in der Vergangenheit Containerinvestments vermitteln durfte, kann das auch weiterhin tun, egal ob er eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c, § 34d oder § 34f hat. Neben diesem neuen Angebot Container Invest 13-05 wird es weiterhin unsere Angebote mit festem Rückkaufpreis geben, mit Kapitalerhalt oder Kapitalverzehr, mit Absicherung oder ohne. Als Beispiele möchte ich hier Solvium Protect 6 und Solvium Intermodal 14-01 nennen. Zusammenfassend denken wir, dass diese Angebotsbreite die Chancengleichheit zu anderen Anbietern im Markt herstellt.“
Solvium rechnet mit einem zügigen Abverkauf des Angebotes, da das Volumen auf etwas mehr als 4 Millionen Euro begrenzt ist und zum Zeitpunkt des Vertriebsstarts bereits größere Kontingentanfragen bestehen.