Am 14. Juni 2022 veröffentlichte Finanztest einen Beitrag über uns, die Solvium-Gruppe, mit dem Titel „Riskante Kiste“, zu dessen Inhalt wir im Folgenden Stellung nehmen.
Logistikequipment ist nach unserer Überzeugung eine sichere Anlageklasse. Finanztest berichtet fachlich vollkommen unzutreffend immer wieder negativ über diese Anlageklasse im Allgemeinen, sodass der Laie zu dem Schluss kommt, dass diese Art der Vermögensanlage grundsätzlich exotisch und damit ungeregelt und unseriös ist. Unzutreffend, weil Vermögensanlagen in Logistikequipment als anerkannte Anlageklasse bereits seit 2015 im Kleinanlegerschutzgesetz staatlich reguliert wird.
Auch der veröffentlichte Artikel „Riskante Kiste“ verdeutlicht sowohl inhaltlich, fachlich sowie prozessual die Ablehnung von Finanztest gegenüber der Anlageklasse Logistikequipment. Grundlos, wie wir im Folgenden darstellen.
In diesem Artikel werden fundamentale fachliche Fehlschlüsse gezogen, welche unter anderem grundlegende Gesetze, wie das Vermögensanlagengesetz, aber auch Steuervorschriften über Abschreibungen, Bilanzierung, Prüfwesen sowie die Natur von Kapitalanlageprodukten wie Namensschuldverschreibungen betreffen. Diese, durch Finanztest gezogenen, Fehlschlüsse wurden glücklicherweise bereits durch unabhängige Organe der Fachpresse aufgezeigt und dankenswerterweise richtiggestellt:
kapital-markt intern: Solvium: Hohe Transparenzstandards für Einkaufspolitik
Solvium Capital – Riskante Kiste oder Solides Investment – eine detaillierte Analyse
Die zugehörige Presseanfrage an unser Haus verdeutlichte, dass bereits bei der Recherche schwerwiegende Fehler gemacht wurden und trotz öffentlich zugänglicher Informationsgrundlagen wesentliche Markt- und Steuerkomplexe nicht berücksichtigt wurden. Die ungebührlich kurze Frist von vier Tagen, in denen wir uns zu dem komplexen Sachverhalt äußern sollten, sowie die anschließende Nicht-Beachtung unserer Antworten, legen den Schluss nahe, dass die bewusst negative Ausrichtung des Artikels gegenüber dieser Anlageklasse offensichtlich von Beginn an feststand und keine Objektivierung erwünscht war.
Wir – die Solvium-Gruppe – nutzen deshalb im Folgenden unsere Plattform, um transparent und objektiv darzulegen, weshalb es sich bei Logistikequipment um eine sichere Anlage handelt.
Ihr
Marc Schumann Vorstand Solvium Holding AG | André Wreth Vorstand Solvium Holding AG |
Finanztest schreibt in einem zusammenfassenden Rat: „Bei der nachrangigen Namensschuldverschreibung Logistik Opportunitäten Nr. 4 haben Anleger keine Informations- und Mitwirkungsrechte. Bei Insolvenz ist Totalverlust möglich, es gibt keine verlässliche Kontrolle der Mittelverwendung.“
Es ist sämtlichen qualifiziert nachrangigen Namensschuldverschreibungen gemein, dass ein Totalverlustrisiko besteht. Dies schließt natürlich Namensschuldverschreibungen, die per Gesetz als Vermögensanlagen qualifiziert wurden und ein von der Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekt vorweisen müssen, ein.
Die Solvium Unternehmensgruppe informiert jede Anleger:in in sämtlichen Verkaufsunterlagen über die Risiken, welche im Übrigen auch bei Aktien, Rentenpapieren oder Immobilien bestehen.
Zum Verständnis von Namensschuldverschreibungen
Bedauerlicherweise wird das Konzept der Namensschuldverschreibungen im Finanztest Artikel vom 14. Juni 2022 als grundsätzlich negativ dargestellt. Aus diesem Grund informiert die Solvium-Gruppe an dieser Stelle transparent über das Konzept der Namensschuldverschreibungen.
Die Schuldverschreibung ist ein schuldrechtliches Verhältnis (ähnlich einem Darlehen) zwischen zwei Parteien, aus dem sich gegenseitige Rechte und Pflichten ergeben: Die Emittentin als Schuldner, die Geld etwa für Investitionen benötigt, und den – in der Regel zahlreichen – Anlegern als Gläubigern, die dem Schuldner für eine bestimmte Zeit Kapital zur Verfügung stellen.
Für die Kapitalüberlassung wird dem Gläubiger das Recht auf Zahlung von Zinsen in vereinbarter Höhe eingeräumt. Der Gläubiger hat außerdem Anspruch auf Rückzahlung seines Kapitals zum vereinbarten Zeitpunkt. Schuldverschreibungen werden auch von der Bundesrepublik Deutschland, Bundesländern, Unternehmen und Banken herausgegeben. Die Zinsen, die ein Anleger:in erhält, sind Kapitalerträge.
Die Namensschuldverschreibung ist eine spezielle Form der Schuldverschreibung: Die Schuldverschreibung lautet auf den Namen des Anlegers. Nur der namentlich jeweils der Emittentin bekannte und im Anlegerregister eingetragene Anleger:in hat Ansprüche gegen die Emittentin. Eine Namensschuldverschreibung ist im Wege der Abtretung übertragbar, aber nicht verkehrsfähig.
Die Art und Struktur einer Namensschuldverschreibung als Vermögensanlage ist durch den Gesetzgeber u.a. mit dem Kleinanlegerschutzgesetz 2015 in das Vermögensanlagengesetz unter §1 Abs. 2 Nr. 2 reguliert worden. Es handelt sich also um eine marktübliche Vermögensanlage, und nicht, wie Finanztest suggeriert, um etwas Exotisches.
Logistik Opportunitäten Nr. 4 bietet Anleger:innen die Möglichkeit, mittelbar in ein breit diversifiziertes Portfolio von Logistikausrüstungen mit attraktivem Renditepotenzial zu investieren. Diese Ausrüstungsgegenstände sind insbesondere Wechselkoffer, Standardcontainer und Standard-Tankcontainer, die sich im Einsatz seit Jahrzehnten bewährt und etabliert haben.
Wie ausführlich im Prospekt (u.a. ab Seite 34) dargestellt, hat die Emittentin durch flexible Investitionsmöglichkeiten die Chance, besondere Opportunitäten aus diesem Bereich der Logistik wahrzunehmen. Bei den Investitionsvorhaben verfolgt die Emittentin das Ziel, ein angemessenes Verhältnis zwischen Risiko und Ertragschancen zu erreichen.
Neben der Höhe der Rentabilität ist auch die Nachhaltigkeit der Rentabilität entscheidend. Die Emittentin wird im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bestrebt sein, Ausrüstungsgegenstände zu günstigen Preisen zu erwerben und zu attraktiven Preisen zu verkaufen. Dazu wird sie Ausrüstungsgegenstände gegebenenfalls auch während der Laufzeit der Vermögensanlage veräußern und andere Ausrüstungsgegenstände erwerben. Bei jeder Vermietung bzw. Weitervermietung der Ausrüstungsgegenstände strebt die Emittentin an, eine attraktive Mietrendite zu erzielen.
Jedem Leser:in des Prospektes wird sehr schnell klar, dass es sich hierbei, wie es der Name schon wiedergibt, um ein Produkt handelt, das bewusst attraktive Chancen (Opportunitäten) im Markt sucht. Diese Opportunitäten entstehen nicht allein durch einen bestimmten Kaufpreis, sondern durch das Verhältnis von Risiko zu Rendite, die sich auch aus der Miete ergibt.
„Im Verkaufsprospekt steht nichts zum konkreten Miet- und Preisniveau – wichtig für die Beurteilung, ob Zinsen und Rückzahlung fließen“, schreibt Finanztest. Die angestrebte Netto-Investitionsrentabilität von mindestens 8,90 % p.a. nach externen Kosten und prognostizierter Abnutzung der Ausrüstungsgegenstände wird ausführlich in dem Prospekt ab Seite 59 und folgende beschrieben. Dieses ist die entscheidende Kennzahl für eine erfolgreiche Investition. Ohne auskömmliche Einkünfte aus den Ausrüstungsgegenständen tragen sich die Investitionen nicht und damit wird auch automatisch der Kaufpreis nach oben begrenzt. Die Aussage von Finanztest ist falsch.
An diesem Punkt geht der Finanztest-Artikel nicht in die für eine objektive Beurteilung durch die Leser:innen nötige Tiefe. Aus diesem Grund weisen wir zum besseren Verständnis auf einige Punkte des Konzeptes hin.
Risikostreuung: Durch den Einsatz verschiedener Ausrüstungsgegenstände unterschiedlichen Alters in verschiedenen Teilmärkten und bei einer Vielzahl von Mietern sollen Klumpenrisiken reduziert und Ausfallrisiken für Anleger:innen minimiert werden.
Gläubigerabsicherung: Zwar handelt es sich bei dem Konzept um eine qualifiziert nachrangige Namensschuldverschreibung, jedoch gibt es keine nennenswerten erstrangigen Gläubiger, weil die Gesellschaften kein Fremdkapital von Banken aufnehmen. Bei der Vermögensanlage Logistik Opportunitäten Nr. 4 fallen unter erstrangige Gläubiger lediglich Kosten für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, für die Handelskammer, das laufende Management und Kontoführungsgebühren. Jedem Leser:in wird klar sein, dass diese Kosten im Verhältnis zu einer 50 Mio. Euro-Vermögensanlage für den wirtschaftlichen Erfolg keinen wesentlichen Einfluss haben.
Investitionstransparenz: Durch offene Kostendarstellung, regelmäßige nachgelagerte Investitionsbeurteilung sowie die abschließende Prüfung der Investitionsverteilung erhalten Anleger:innen einen hohen Wissensstand über das Investment. So wurde beispielsweise am 1. Juni 2022 die erste von vier Investitionsbeurteilungen an Anleger:innen versandt. Dabei handelt es sich um eine von einer externen Treuhandgesellschaft durchgeführten Beurteilung über die bisherigen Investitionen. Dieser Bericht zeigt zum Beispiel, dass die Investitionen der ersten Monate – rund 10 Mio. Euro - eine durchschnittliche Investitionsrentabilität von 9,28 % p.a. ausweisen. Zur Erinnerung: Die Zielvorgabe gemäß Prospektprognose ist 8,90 % p.a. Zudem veröffentlicht die Emittentin regelmäßig das aktuelle Investitionsportfolio. Aus diesem geht unter anderem hervor, welche Ausrüstungsgegenstände in welchen Märkten zu welchen Preisen erworben wurden. Auch dieser Quellen hätte sich Finanztest bedienen können. Solvium zeigt diese Transparenz nicht zum ersten Mal, auch bei den Vorgängerprodukten wurde darüber berichtet und die Presse darüber informiert.
Risikopuffer in der Planung: Es wurden bei der Prognoseaufstellung verschiedene Risikopuffer berücksichtigt. So zum Beispiel mögliche Mehrerlöse in den Mietverträgen, der Aufbau stiller Reserven und Bonusreserven. Die Prognose geht davon aus, dass alle Anleger:innen von den höchsten Bonusstufen Gebrauch machen und dass es möglich ist, zusätzliches Equipment durch den Thesaurierungseffekt anzukaufen. Diese zusätzliche Liquiditätsreserve erhöht die Auszahlungssicherheit für die Anleger:innen.
Kalkulationspuffer bei den Wertverlusten: In der Prognose geht die Emittentin davon aus, dass der Wertverlust aller Ausrüstungsgegenstände bei vier Prozent liegt. Die jahrzehntelange Erfahrung zeigt jedoch, dass ein Wertverlust von jährlich vier Prozent in der Regel nur bei neuen Ausrüstungsgegenständen in den ersten Jahren der Nutzung vorliegt. Bei gebrauchtem Equipment liegt der Wertverlust erfahrungsgemäß bei nur zwei bis maximal drei Prozent jährlich. Auch dieser Kalkulationspuffer sorgt für Liquiditätsvorteile der Emittentin und erhöht die Sicherheit.
Jemand, der sich nicht regelmäßig mit Steuern und Bilanzen beschäftigt oder eine entsprechende Fachausbildung hat, schreckt bei diesem Ausdruck womöglich unwillkürlich zusammen, denkt man doch sofort an eine bevorstehende Insolvenz oder an etwas ähnlich Schlimmes. Liest ein Fachmann oder eine Fachfrau von bilanzieller Verschuldung, schaut sich die Person die Bilanz ganz genau an, schaut was ist das Anlagevermögen und lässt sich eine Verschuldung auf gesetzliche Vorschriften zurückführen. Bilanzielle Verschuldung ist eben nicht mit Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz gleichzusetzen. Es heißt auch nicht, dass das Anlagevermögen der Gesellschaft nicht werthaltig ist, sondern im Falle von einigen Solviumgesellschaften vereinfacht gesagt, dass die vorgeschriebenen jährlichen Abschreibungen die Einnahmen übersteigen. Der tatsächliche Wert von Anlageobjekten übersteigt den bilanziellen Wert oft wesentlich.
Finanztest versäumt es, den Leser:innen den Unterschied zwischen wirtschaftlicher Abnutzung bzw. Wertverlust und der entsprechenden buchhalterischen sowie steuerrechtlichen Behandlung zu erklären. Für Solvium unverständlich, da dies nicht nur im Prospekt erläutert wurde, sondern auch in der Antwort an Finanztest vom 18. Mai.
Ein neuer 20-Fuß-Standardcontainer wird steuerlich und handelsrechtlich über 10 Jahre vollständig abgeschrieben und wird danach in der Bilanz mit 1 Euro Restwert geführt. Allerdings ist der zu erwartende wirtschaftliche Restwert dieses Containers nach 10 Jahren wesentlich höher, beispielsweise 1.750 Euro. Die Differenz zwischen bilanziellem Buchwert und dem wirtschaftlichen Wert wird stille Reserve, in dem Beispiel rund 1.749 Euro, genannt. Diese Reserve wird beim Verkauf aufgelöst.
Container zeichnen sich in der Praxis durch eine hohe innere Wertbeständigkeit aus und werden nach ca. 15 Jahren immer noch zu rund 50 % der dann aktuellen Anschaffungskosten gehandelt. Dies bedeutet, dass der wirtschaftliche Wertverlust für diesen Container durchschnittlich nur knapp 3,3 % p.a. entspricht. Das ist auch im Verkaufsprospekt u.a. auf den Seiten 15, 60 und 81 geschildert.
Ein weiteres Beispiel: Bilanziell liegt der Buchwert eines fabrikneuen Containers in der Bilanz nach drei Jahren (10 % Pflichtabschreibung p.a. bei 10-jähriger Restnutzungsdauer) bei 70 % des Anschaffungspreises, aber der wirtschaftliche Restwert (Verkaufswert) beträgt ca. 88 %. Diese Differenz von 18 % sind stille Reserven, die sich dem ungeübten Bilanzleser nicht sofort erschließen. Stille Reserven dürfen nach den Vorgaben des Steuerrechts erst bei einem Verkauf des Containers aufgelöst werden und gleichen erst dann in der Bilanz die zuvor höheren Abschreibungen (bilanzielle Verluste) durch einen Verkaufsgewinn aus. Noch deutlicher wird der Unterschied bei gebrauchten Containern, wenn beispielsweise fünf Jahre alte Container gekauft werden. Bei diesen Containern unterstellen wir für die steuerlichen und handelsrechtlichen Abschreibungen nur noch eine Restnutzungsdauer von fünf Jahren (20 % Pflichtabschreibung p.a.), so dass der Buchwert des Containers nach fünf Jahren Null Euro beträgt, während der Verkaufspreis für einen 10 Jahre alten 20-Fuß-Standardcontainer derzeit rund 1.750 Euro beträgt.
Für die Unternehmensleitung Solviums ist es wichtig, dass möglichst alle Glieder der Wertschöpfungskette verstanden, beherrscht und so weit wie möglich beeinflusst werden können. Die Solvium-Gruppe hat sich bereits vor einigen Jahren, wo möglich von der Abhängigkeit Dritter gelöst und beschlossen, dass ein erfolgreiches Investmentgeschäft im Interesse ihrer Anleger:innen und Vertriebspartner bestmöglich durchführt wird, wenn sämtliche Kernfunktionen (Einkauf, Vermietung, Positionierung, Reparaturen, Anschlussvermietung, Verkauf und Finanzierung) aus der Gruppe heraus betrieben werden. Dadurch kann Solvium sicherstellen, dass sämtliche Entscheidungen für und nicht gegen ihre Anleger:innen erfolgen. Dies ist aber nur möglich, wenn das Management diese Entscheidungen auch direkt beeinflussen kann. Solvium sieht deutliche Kosten- und Einkaufsvorteile sowie den Spielraum in schwierigen Situationen, durch Margenverzicht allerorts, das Anlegerziel weiterhin erreichen zu können.
Um das Ziel zu erreichen, hat Solvium im Jahr 2013 Noble Container Leasing gekauft und diese Strategie mit dem Erwerb der Axis Intermodal Deutschland GmbH im Jahr 2020 fortgeführt. Dadurch hat Solvium erfahrene Mitarbeiter:innen aus den Assetmärkten zu Mitgliedern der Unternehmensgruppe gemacht, die mit Solvium zusammen für den Erfolg seiner Anlageprodukte arbeiten.
Unsere Märkte haben sich gerade seit Corona sehr dynamisch entwickelt. Preise und Miete können im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich stark schwanken. Die Angabe eines konkreten Kaufpreises ohne die zugehörige Rentabilitätsangabe bietet für Leser:innen keinen sicheren Mehrwert, sondern würde wahrscheinlich eher Irritation erzeugen. Solvium und die Anleger:innen von Solvium interessieren sich für Renditeaussagen, nicht für Einzelpreise. Das nachhaltige Verhältnis von Kaufpreisen und Mieten – die Investitionsrentabilität – für zu erwerbende Portfolios sind viel wichtiger und aussagekräftiger als reine Kaufpreisangaben für Container und Wechselkoffer.
Die Einkaufspreise für die Vermögensanlage Logistik Opportunitäten Nr. 4 setzen sich nicht nur aus Kaufpreis und Abschreibung zusammen, da die vorhandenen Mietraten maßgeblich sind. Zum Vorwurf des überteuerten Einkaufs: Schon allein auf der zuvor beschriebenen Basis ist es nicht möglich, Einkaufspreise willkürlich festzulegen. Vielmehr geben die Investitionskriterien der Vermögensanlage genau vor, in welchem Verhältnis eingekauft werden darf. Dies führt zwangsläufig zu eher günstigeren Einkaufpreisen als umgekehrt. Leider wird das gesamte Konzept der Investitionsrentabilität von Finanztest im Artikel ausgelassen und so das Bild vermittelt, dass Solvium mit den Anlegergeldern willkürliche Investitionen tätigen würde.
Der Artikel unterstellt, dass es keinerlei Informationen von Seiten Solvium gegenüber den Anlegern und Anlegerinnen gibt. Dies ist nicht korrekt. Aufgrund der rechtlichen Struktur stimmt es, dass es keine Informationspflichten gibt, jedoch wäre es für eine objektive Berichterstattung zwingend gewesen, über die durch Solvium selbst und freiwillig auferlegten Informationspflichten zu berichten.
So schreibt der Gesetzgeber die jährliche Veröffentlichung des Jahresabschlusses vor. Dieser muss zudem durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen testiert sein. Darüber hinaus hat sich Solvium verpflichtet, Investoren regelmäßig über die getätigten Investitionen mittels einer, von einer externen Gesellschaft durchgeführten, nachgelagerten Investitionsbeurteilung sowie der regelmäßigen Veröffentlichung des Investitionsportfolios zu informieren. Mit Abschluss der Investitionsphase werden Anleger:innen zusätzlich, ebenfalls extern geprüft, über eine nachgelagerte Prüfung der Investitionsverteilung informiert (S. 52 und 53 im Prospekt). Zudem informiert Solvium jährlich über alle Produkte und die Erfüllungsquoten der Prognosen mittels des Portfolioberichts. Wesentliche Aussagen dieses Rechenschaftsberichtes werden ebenfalls durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft und bescheinigt (S. 20-23 im Prospekt).
Dass die Autor:in des Finanztest-Artikels der Prüfung sowie Meinung der BaFin nicht traut, dürfte nicht nur uns, sondern auch die Leser:innen des Artikels irritieren. So ist im Artikel zu lesen:
„Von Finanztest gefragt, befürchtete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sogar, durch die Angabe fester Preise würde gegebenenfalls ‚der (falsche) Anschein eines besonders werthaltigen Anlageobjektes und damit einer risikoarmen Investition suggeriert‘. Diese Position der BaFin lässt Finanztest aber nicht gelten: „Für Anlegerinnen und Anleger heißt das: Sie kaufen die Katze im Sack. Denn ohne konkrete Preise können sie Risiken des Angebots kaum einschätzen.“
Dieser Punkt kann beim Lesen des Verkaufsprospektes nicht nachvollzogen werden. Ausführlich werden die Anlageobjekte ab der Seite 54 beschrieben. Die Gattungen auf Seite 59 und die Investitionsrentabilitäten ab Seite 59. Was, wie viel und zu welchen Renditen – es steht alles im Prospekt.
Finanztest schreibt, „Ist es [das Anlegergeld] ‚zum Erwerb eines Sachgutes‘ gedacht, schreibt das Vermögensanlagengesetz eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle vor.“ Aber das ist falsch. Eine solche Pflicht ergibt sich für Vermögensanlagen in Form von Namensschuldverschreibungen aus dem Vermögensanlagengesetz gerade nicht.
Zum Verständnis des Vermögensanlagengesetzes
Das Vermögensanlagengesetz sieht in seinem § 5c lediglich für Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 7 und 8 eine unabhängige Mittelverwendungskontrolle beim Erwerb von Sachgütern vor. Namensschuldverschreibungen sind aber Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nummer 6 Vermögensanlagengesetz. Es werden im Rahmen der Vermögensanlage Logistik Opportunitäten Nr. 4 von der Emittentin auch keine Anlegergelder zum Zwecke des Erwerbs weitergegeben, denn die Emittentin investiert die Anlegergelder selbst in die Container, Wechselkoffer etc.
Kurz: Es besteht für die Vermögensanlage Logistik Opportunitäten Nr. 4 keine Pflicht zur unabhängigen Mittelverwendungskontrolle. Der Verkaufsprospekt wurde von der Aufsichtsbehörde geprüft und nach geltendem Gesetz gebilligt.
In den Verkaufsprospekten geht Solvium stets von einer einfachen und verständlichen Beschreibung der wirtschaftlichen Prognosen aus. So unterstellt Solvium, dass das komplette Platzierungsergebnis (Vollplatzierung) in wenigen Wochen erreicht wird. So können die, teilweise komplizierten, Tabellen leicht und einfach nachvollzogen werden. In der Realität werden die Produkte über viele Monate vertrieben, was dann zwangsläufig zu Abweichungen führt. Die Fehlbeträge resultieren zudem aus den oben zu den stillen Reserven genannten Gesichtspunkten (vgl. Fachbegriff: bilanzielle Verschuldung).
Leider haben Investitionsvorhaben grundsätzlich gemein, dass die Platzierungs-, Umsetzungs- und Investitionszukunft nie genau prognostizierbar werden kann. Bei der Auflage unserer Vermögensanlagen achten wir immer darauf, dass wir die bestmöglichen Investitionen für unsere Anleger:innen zu identifizieren und zu tätigen. Dies ist bspw. im Containerbereich dann der Fall, wenn wir gebrauchte Container kaufen können, die eine hohe laufende Mietrendite erzielen und sehr wertstabil sind. Wie bereits ausgeführt, werden diese Container aber besonders schnell abgeschrieben.
Zudem bieten viele Vermögensanlagen von Solvium den Anleger:innen Verlängerungsoptionen, wodurch sich die Vertragslaufzeiten verlängern. In den Verkaufsprospekten wird aber immer unterstellt, dass alle Verträge nicht verlängert werden und dies wird auch in den Verkaufsprospekten deutlich gemacht. Machen Anleger:innen Gebrauch von diesen Verlängerungsoptionen bleiben die Ausrüstungsgegenstände länger in den einzelnen Gesellschaften. Dadurch erhöhen sich die stillen Reserven weiter und werden dementsprechend später aufgelöst. Abweichungen von Prognosen sind jedoch kein Anzeichen von Misserfolg.
Finanztest vermischt und verwechselt im Artikel Container und Wechselkoffer miteinander. Dies sorgt für zusätzliche Irritationen. Der Preis von 9.900 Euro (für einen Wechselkoffer) erscheint Finanztest (zu) hoch, weil irrtümlich davon ausgegangen wird, dass es sich um den Preis eines Containers handelt. Neue Wechselkoffer kosten zurzeit ca. 14.000 Euro, 20-Fuß-Standardcontainer rund 2.400 Euro.
Der Hinweis von Finanztest auf den Risikohinweis der Wirtschaftsprüfer ist sachlich richtig. Gleichzeitig werden den Leser:innen jedoch wichtige weitere Details vorenthalten: In den Jahresabschlüssen im gleichen Kapitel, nur wenige Sätze nach dem Pflichthinweis der Wirtschaftsprüfer, sind Ausführungen Solviums zu der positiven Unternehmensfortführungsprognose zu finden, der die Wirtschaftsprüfer nicht widersprechen (und damit indirekt dieser zustimmen), anders sind die Testate ohne Einschränkungen – ohne Modifizierungen, wie es in der Fachsprache heißt – nicht zu erklären. Auf diese wird im Finanztest Artikel leider nicht weiter eingegangen (sogenannte Going Concern Prämisse), obwohl, wie Finanztest richtig wiedergibt, die Emittentin bereits im Prospekt zeigt, dass es aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben während der Laufzeit des Angebots in den Bilanzen zu nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbeträgen (bilanziellen Verlusten) kommt (siehe z.B. Verkaufsprospekt Logistik Opportunitäten Nr. 4 ab der Seite 80).
Die Coronapandemie hat in den letzten zwei Jahren tausende klein- und mittelständische Unternehmen wie auch Solvium stark belastet und zeitweilig an die Grenzen geführt. Aus diesem Grund kam es bedauerlicherweise bei einigen unserer Gesellschaften bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zu einer Verzögerung.
Hinweise zu den Informationen auf dieser Seite:
Die auf dieser Seite dargestellten Informationen beziehen sich auf eine Vermögensanlage, die gegenwärtig nicht mehr öffentlich angeboten wird und daher nicht mehr gezeichnet bzw. erworben werden kann.
Grundsätzlich gilt:
Der Erwerb einer Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.