Deutscher Speditions- und Logistikverband kritisiert Novelle des Luftsicherheitsgesetzes

(Solvium Research) Der deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat auf seiner diesjährigen Luftfrachttagung am 8. November 2016 in Frankfurt am Main die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) kritisiert. Vor allem die geplante Streichung der beschäftigungsbezogenen Überprüfung (bÜ) sowie die geplante Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfung seien nachteilig.

Rund 98 Prozent aller per Luftfracht beförderten Exporte müssten von Spediteuren abgefertigt werden. Bei Auftragsspitzen müsse die Logistik kurzfristig reagieren können, dabei habe sich die beschäftigungsbezogene Überprüfung beim Einsatz von kurzfristig eingesetzten Mitarbeitern in der Praxis sehr bewährt. Der DSLV appellierte daher an die Bundesregierung, bei der Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes an EU-Recht keine zusätzlichen Einschränkungen vorzunehmen und nicht durch die deutlich aufwändigere Zuverlässigkeitsüberprüfung zu ersetzen.

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