Nachhaltigkeit / ESG

1. Überblick zu den rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Nachhaltigkeit und damit verbundenen Risiken

Der europäische Gesetzgeber hat mit der „Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ („Offenlegungsverordnung“) ein Regelwerk geschaffen, das zu einer stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und damit einhergehenden Nachhaltigkeitsrisiken im Finanzdienstleistungssektor führen soll.

Die Offenlegungsverordnung verpflichtet u. a. sogenannte Finanzberater, die Anlageberatung gegenüber dem Anlageberatungskunden erbringen, dem Anlageberatungskunden in vorvertraglichen Informationen die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken zu erläutern. Für die Erbringung von Anlagevermittlung gelten die Vorgaben der Offenlegungsverordnung nicht.

Die Offenlegungsverordnung gilt seit 10. März 2021.

2. Grundsätzliche Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was sind Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

3. Welche Auswirkungen hat die Offenlegungsverordnung auf die Tätigkeit der Solvium Capital Vertriebs GmbH?

Die Solvium Capital Vertriebs GmbH erbringt als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 GewO im Rahmen ihrer Tätigkeit ausschließlich die Anlagevermittlung zwischen potentiellen Anlegern und Produktgebern. Es findet keine Anlageberatung potentieller Anleger statt, so dass die Solvium Capital Vertriebs GmbH Nachhaltigkeitsaspekte und damit einhergehende Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Anlagevermittlungstätigkeit nicht berücksichtigt.

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