Jede Bewertung auf ausgezeichnet.org wird vor ihrer Veröffentlichung nach Möglichkeit auf ihre Echtheit überprüft, sodass möglichst sichergestellt ist, dass Bewertungen nur von Bewertenden stammen, die der Solvium bekannt sind, mit ihr in einem Vertragsverhältnis stehen oder bewertete Dienstleistungen oder Anlageprodukte auch tatsächlich erworben haben.
Die Überprüfung u.a. geschieht:
Wir bieten eine Produktbewertung über das Bewertungsportal „ausgezeichnet.org“ an. Hierzu schreibt das Unternehmen:
„Information zur Änderung unseres Siegels anlässlich einer Gesetzesänderung
Wir wollen Sie darauf aufmerksam machen, dass zum 28. Mai 2022 eine Gesetzesänderung in Kraft tritt, die eine neue Informationspflicht für Online-Händler beinhaltet. Fortan müssen Händler darüber informieren, ob und ggf. wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben haben.
Da dies trotz sorgfältiger Kontrollen nicht immer gewährleistet werden kann, zumal Sie bei uns ja auch zusätzlich die Möglichkeit besitzen, Ihre Bewertungen von anderen Plattformen zu integrieren, auf welche wir keinerlei Einfluss haben, ist es ratsam einen entsprechenden Hinweis anzuzeigen.
Dadurch sollen (kostenpflichtige) Abmahnungen durch einen Wettbewerber oder Verbraucherschutzverband ab dem 28. Mai 2022 vermieden werden.
Wir haben uns bereits darum gekümmert und aus diesem Grund einen entsprechenden Hinweistext auf Ihrer Profilseite integriert, auf welchen wir ab sofort auch in den Bewertungssiegeln hinweisen.“